Sie suchen einen kurzzeitigen Platz im Rahmen einer Inobhutnahme, einen Platz in unserer vollstationären Kinder- und Jugendwohngruppe oder in der Verselbstständigunge auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs § VIII?
Nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit unserer ION-Stelle auf oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht.
So können eine Aufnahme und die individuellen Bedürfnisse des Schützlings abgeklärt werden.
Sind Sie in einer familiären Notsituation und benötigen Unterstützung?
Dann wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jugendamt. Dort wird Ihnen schnell weitergeholfen und bei Bedarf Kontakt zu uns aufgenommen.
Auch Kinder- und Jugendliche selbst können jederzeit Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, wenn sie Hilfe benötigen.
Die richtige Anlaufstelle befindet sich im
Amt für Familie und Jugend im örtlichen Landratsamt, bzw. in der Stadtverwaltung.
Gerne übersenden wir Ihnen auf Anfrage relevante Dokumente wie die Betriebserlaubnis der Regierung von Niederbayern, Leistungsbeschreibungen oder unser Schutzkonzept inkl. Medien- und Sexualpädagogikkonzept.
Zudem überarbeiten wir stetig unser Hygienekonzept.